DIA-Report Nr. 50

16.10.2023

Allgemeine Informationen

Bund beschließt Deckungsverbesserungen bei über 30 Ländern 

Im Lichte der aktuellen geopolitischen Situation besteht Bedarf nach einer Diversifizierung der deutschen Wirtschaftsbeziehungen und einer Reduzierung von einseitigen Abhängigkeiten und bestehenden Klum-penrisiken. Die Investitionsgarantien können hierzu einen Beitrag leisten, indem Anreize geschaffen wer-den für Projekte in Ländern, die bisher nicht im Fokus der Wirtschaft standen, jedoch großes Potential bieten. Die genaue Auflistung der in Frage kommenden Länder und die konkrete Ausgestaltung der Kon-ditionen stehen nun fest. Die Deckungserleichterungen gelten ab sofort. Eine Überprüfung der Anreize und Zielländer erfolgt nach fünf Jahren im Herbst 2028.

Folgende Anreize gelten bei Projekten in den ausgewählten Ländern:

  • Erlass der Antragsgebühr
  • reduzierter Selbstbehalt im Schadensfall (2,5 % statt 5 %)
  • um 10 % ermäßigtes jährliches Garantieentgelt (für Länder der OECD-Länderrisikokategorie 1-5)

Die über 30 relevanten Länder befinden sich in ausgewogenem Verhältnis in Mittel- und Osteuropa, Asi-en, Südamerika und Afrika. Eine genaue Auflistung der Länder sowie weitere Informationen zur Diversifi-zierung bei den Investitionsgarantien finden Sie hier.


Deckungspraxis

Türkei

Der Interministerielle Ausschuss (IMA) hat in seiner Oktober-Sitzung über einen Antrag für eine Investiti-on in der Türkei positiv entschieden. Dabei wurde dem Investor eine Deckung für das zu investierende Kapital gewährt. Angesichts der wirtschaftlichen Situation des Landes hat der Bund die Auszahlungsfrist bei KT-/ZM-Risiken um drei auf neun Monate verlängert. Bei der Türkei handelt es sich um ein Land, für das im Rahmen der Diversifizierungsstrategie des Bundes für die Investitionsgarantien erstmalig vergüns-tigte Garantiekonditionen in Form einer Befreiung von der Antragsgebühr, der Reduzierung des Selbst-behalts von 5 % auf 2,5 % sowie eine Reduzierung des jährlichen Garantieentgelts um 10 % auf 0,45 % p.a. zur Anwendung gekommen sind. Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind im Übrigen durch den am 16. Dezember 1965 in Kraft getretenen deutsch-türkischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (IFV) gegeben.


Deckungspraxis

Ukraine

Grundlage für den Rechtsschutz bei Investitionen in der Ukraine ist der am 29. Juni 1996 in Kraft getrete-ne deutsch-ukrainische IFV. Bereits bestehende Investitionsgarantien sichern Investoren und finanzie-rende Banken weiterhin gegen politische Risiken ab. Über Neuanträge auf Übernahme von Investitions-garantien in der Ukraine entscheidet der Bund unter Berücksichtigung der aktuellen Risikosituation. Es ist jedoch das erklärte Ziel der Bundesregierung, die Ukraine angesichts des russischen Angriffskrieges bestmöglich politisch und wirtschaftlich zu unterstützen. Investitionen deutscher Unternehmen können hierbei eine wichtige Rolle spielen.

Vor diesem Hintergrund hat der IMA im Rahmen der aktuellen Sitzung erneut positiv über einen Antrag für das bei einer deutschen Investition in der Ukraine eingesetzte Kapital entschieden.


VERANSTALTUNGEN

6. Deutsch-Ukrainisches Wirtschaftsforum 

Gemeinsam mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der Deutsch-Ukrainischen Industrie- und Handelskammer (AHK) lädt Sie der Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft zum 6. Deutsch-Ukrainischen Wirtschaftsforum ein, das am 24. Oktober 2023 von 11:00 bis 17:00 Uhr im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin stattfindet.

Das Forum, zu dem Bundeskanzler Olaf Scholz und der ukrainische Premierminister Denys Schmyhal sowie weitere deutsche und ukrainische Minister sowie Entscheidungsträger aus der Wirtschaft ihre Teil-nahme zugesagt haben, steht unter dem Motto „Recovery, Smart Growth and Security“.

Von Seiten des DIA-Teams der PricewaterhouseCoopers GmbH WPG wird Herr Michael Huber-Saffer vor Ort sein und für individuelle Einzelberatungsgespräche zur Verfügung stehen.

Alle weiteren Infos und das Programm zur Veranstaltung finden Sie hier.


Über den Tellerrand geschaut

Neuer develoPPP-Sonderwettbewerb Ukraine 

Im Rahmen des nun gestarteten develoPPP-Sonderwettbewerbs Ukraine fördert das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Projekte, die zum Wiederaufbau des Landes beitragen. Besonders im Fokus stehen dabei die Bereiche Landwirtschaft, Bauen, Gesundheit und erneuerbare Energien.

Geeignete Projekte können mit bis zu 2 Mio. Euro gefördert werden. Eine Bewerbung um die Sondermittel ist ab sofort bei der DEG Impulse gGmbH oder der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH möglich.

Weiter Informationen sowie detaillierte Teilnahmebedingungen finden Sie in der Pressemitteilung des BMZ sowie auf der develoPPP-Programmwebseite.