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Fokus Ukraine

Investitionsgarantien des Bundes schützen deutsche Direktinvestitionen im Ausland gegen politische Risiken. Mit Blick auf Anträge für Investitionsgarantien für Projekte in die Ukraine beobachtet die Bundesregierung die aktuell dynamische Lage fortlaufend. Es ist und bleibt das Ziel der Bundesregierung, die Ukraine bestmöglich wirtschaftlich zu unterstützen. Über Anträge wird auf Basis der jeweiligen Risikosituation im Einzelfall entschieden. Bereits bestehende Investitionsgarantien sichern Investoren und finanzierende Banken weiterhin gegen politische Risiken in der Ukraine ab. Investitionen deutscher Unternehmen können hierbei eine wichtige Rolle spielen.

Auf dieser Seite haben wir verschiedene Informationen über Investitionsgarantien für deutsche Projekte in der Ukraine sowie die aktuelle Situation bei der Deckungspraxis für Russland und Belarus kurz und knapp für Sie zusammengefasst. 


++++ Verbesserte Deckungskonditionen für Ukraine ++++

19.06.2024

Der Interministerielle Ausschuss für Investitionsgarantien hat sich dazu entschlossen, zukünftig bei Beteiligungsgarantien auf entsprechenden Antrag der deutschen Investoren im Rahmen der regulatorischen Möglichkeiten grundsätzlich auch Erträge in den Deckungsumfang mit einzubeziehen.

Den aktuellen DIA-Report zu diesem Thema finden Sie hier.


Ukraine News

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Projektbeispiele Ukraine

Projektbeispiel: Landmaschinenproduktion in der Ukraine

Die TOV Düvelsdorf Ukraine ist eine 100%-Tochter der Düvelsdorf Handelsgesellschaft mbH, die Maschinen und Geräte für die Landwirtschaft entwickelt und verkauft, die hauptsächlich von der ukrainischen Tochtergesellschaft hergestellt werden. Bei Düvelsdorf sind aktuell insgesamt ca. 130 Mitarbeiter beschäftigt, davon 105 bei Düvelsdorf Ukraine im Oblast Chmelnyzkyj. Am Standort in der Ukraine ist die Maschinenproduktion auf 12.000 m2 Hallenfläche angesiedelt. Bei der Fertigung der Maschinen ist die Wertschöpfungstiefe relativ hoch, die Verarbeitung von Blechen, Rohren und Winkeleisen zum lackierten Endprodukt erfolgt nahezu komplett in Eigenregie. Am deutschen Standort des Unternehmens werden die Produkte zwischengelagert, endmontiert und an die Kunden ausgeliefert.

düvelsdorf

         Bildrecht liegt bei: Düvelsdorf Handelsgesellschaft mbH, Ottersberg

Projektbeispiel: Baustoffe für die Ukraine

Die FIXIT GRUPPE ist ein führender europäischer Hersteller von Baustoffen und produziert in 68 Werken in 19 europäischen Staaten Dämmsysteme, Mörtel, Putze und Farben. Im Verbund bietet sie Baustoffe und Lösungen für Wohnungs- und Nichtwohnbau, Hoch- und Tiefbau, Neubau und Sanierung.  

Seit 20 Jahren ist die FIXIT GRUPPE unter ihrer Marke Kreisel mit einem Werk in der Ukraine aktiv tätig.  Seit 2018 wurde dieses Werk südlich von Kiew laufend nachhaltig ausgebaut. Das Werk verfügt über weitgehende Produktionsmöglichkeiten sowohl für Trocken- als auch Nassbaustoffe.

Um den Anforderungen der Kunden vor allem in den Gebieten der westlichen Ukraine besser entsprechen und den stark wachsenden Baustoffmarkt der Ukraine besser bedienen zu können, wurde nach einer aus-führlichen Planungsphase im August 2021 der Bau eines hochmodernen und leistungsstarken Werkes südlich von Lemberg (Lviv) begonnen. Dieses Werk, das über ca. 60 neue Arbeitsplätze und modernste Produktionsstandards verfügen wird, soll hochqualitative und nach europäischen Standards produzierte Baustoffe für Kunden in der gesamten Westukraine herstellen und ist durch sein modulares Erweiterungskonzept auf ein weiteres starkes Wachstum des ukrainischen Marktes vorbereitet. Durch den Kriegsausbruch im Februar 2022 wurden die Bauarbeiten zunehmend verkompliziert, aber nicht eingestellt. Nach seiner Fertigstellung soll das Werk von Kreisel Ukraine eine entscheidende Rolle im Wiederaufbau und der Modernisierung der Ukraine spielen. Dank der Investitionsgarantie des Bundes, durch die kriegerische und politische Risken abgedeckt werden, ist die Einbringung von neuem Kapital und so die Weiterführung der Bauarbeiten vor Ort trotz der derzeit in der Ukraine kriegsbedingten bestehenden Unsicherheiten sichergestellt.

Produktionsstätte FIXIT Gruppe Ukraine

          Bildrecht liegt bei: FIXIT TM Holding GmbH, Freising

Deckungspraxis Investitionsgarantien

UKRAINE

Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 29. Juni 1996 in Kraft getretenen deutsch-ukrainischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (IFV) gegeben. Der IFV nennt keine speziellen Genehmigungs- oder Zulassungserfordernisse hinsichtlich seiner Anwendbarkeit. Davon abgesehen obliegt es dem Garantienehmer jedoch gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen ohnehin, in der Ukraine erforderliche Genehmigungen o. Ä. einzuholen.

Der Bund sah sich bei Beteiligungen zuletzt nicht in der Lage, Konvertierungs- und Transferrisiken (KT-Fall) und Risiken aus Zahlungsverboten oder Moratorien (ZM-Fall) in die Garantie einzubeziehen. Ebenso konnte bei Beteiligungen die Ertragsdeckung nicht übernommen werden.

Die Nationalbank der Ukraine hat per 16. Juni 2023 die zuvor geltenden Transfer- und Devisenbeschränkungen für staatlich abgesicherte Darlehen aufgehoben. Aus diesem Grund hat der Bund beschlossen, alle bis dahin bestehenden Deckungsbeschränkungen für beteiligungsähnliche Darlehen aufzuheben. 

Im Mai 2024 hat die Nationalbank der Ukraine die bestehenden Kapitalverkehrskontrollen im Hinblick auf die Repatriierung von Gewinnen ins Ausland weiter gelockert. In Reaktion darauf hat sich der IMA dazu entschlossen, zukünftig bei Beteiligungsgarantien auf entsprechenden Antrag der deutschen Investoren im Rahmen der regulatorischen Möglichkeiten grundsätzlich auch Erträge in den Deckungsumfang mit einzubeziehen. Da für den Bankensektor weiterhin umfassendere Kapitalverkehrskontrollen bestehen, existiert diese Möglichkeit zunächst nur für Investitionen in Projektgesellschaften außerhalb des Bankensektors.

RUSSLAND

Die Übernahme von neuen Investitionsgarantien des Bundes sowie Laufzeitverlängerungen und Haftungserhöhungen bei bestehenden Garantien für Russland wurde am Donnerstag, den 24. Februar 2022 von der Bundesregierung bis auf Weiteres ausgesetzt. Seit Samstag, den 26. Februar 2022 gibt es zudem ein EU-weites Verbot von Investitionsgarantien für Russland.

BELARUS

Die Übernahme von neuen Investitionsgarantien des Bundes sowie Laufzeitverlängerungen und Haftungserhöhungen bei bestehenden Garantien für Belarus wurde am Donnerstag, den 24. Februar 2022 von der Bundesregierung bis auf Weiteres ausgesetzt.

Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an.

Mit Blick auf Anträge für Investitionsgarantien für Investitionen in die Ukraine beobachtet die Bundesregierung die aktuell dynamische Lage fortlaufend. Es ist und bleibt das Ziel der Bundesregierung, die Ukraine bestmöglich wirtschaftlich zu unterstützen. Über Anträge wird auf Basis der jeweiligen Risikosituation im Einzelfall entschieden. Bereits bestehende Investitionsgarantien sichern Investoren und finanzierende Banken weiterhin gegen politische Risiken in der Ukraine ab.

Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine hat die Bundesregierung die Übernahme von Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) und Investitionsgarantien des Bundes für Russland und Belarus am Donnerstag, dem 24. Februar 2022 bis auf Weiteres ausgesetzt. Es werden für diese Länder keine Anträge auf Übernahme von Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien bearbeitet.

Am Samstag, dem 26. Februar 2022 ist zudem ein EU-weites Verbot von Exportkredit- und Investitionsgarantien für Russland in Kraft getreten. Bereits bestehende Exportkredit- und Investitionsgarantien sichern Exporteure, finanzierende Banken und Investoren weiterhin gegen Zahlungsausfälle und politische Risiken in Russland und Belarus ab.

Wir halten Sie über weitere Entwicklungen informiert.

Bereits bestehende Investitionsgarantien sichern Investoren weiterhin gegen politische Risiken in Russland und Belarus ab.

Wichtige Informationen

Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Zum Länderflyer Ukraine geht es hier.

Die Allgemeinen Bedingungen für Investitionsgarantien sind in jedem Fall zu beachten. Die aktuelle Fassung finden Sie im unter "Schnellzugriff" - "Allgemeine Bedingungen" oder hier.

Bitte zeigen Sie uns unverzüglich schriftlich an, wenn Ihnen Risiko erhöhende Umstände bekannt werden bzw. wenn Ihr Projekt von den in § 4 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen für Investitionsgarantien genannten Risiken (insb. Verstaatlichung, Enteignung, enteignungsgleicher Eingriff, Krieg, Zahlungsmoratorium oder Unmöglichkeit des Transfers von Zahlungen) bedroht oder betroffen ist. Es ist nicht erforderlich, dass Sie die allgemein bekannten kriegerischen Ereignisse in der Ukraine als gefahrerhöhende Umstände an uns melden. Unbedingt melden sollten Sie hingegen konkret auf Ihr Projekt bezogene Umstände.

Für weitere Informationen hinsichtlich des Umgangs mit gefahrerhöhenden Umständen besuchen Sie gerne die entsprechenden Seite auf unserer Website. 

Der Bund wird versuchen, Sie bei einem drohenden Schaden Ihres Vorhabens in Russland, Belarus oder der Ukraine diplomatisch zu unterstützen. Kann das Scheitern Ihres Projekts nicht verhindert werden, prüft der Bund im Rahmen der Bearbeitung Ihres Entschädigungsantrags, ob ein Schadensfall unter der Garantie eingetreten ist.  Bei einem sich anbahnenden oder möglicherweise schon eingetretenen Schadensfall wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Ansprechpartner oder melden Sie sich bei einem der unten genannten Kontakte.
 Für weitere Informationen zum Krisenmanagement der Bundesregierung sowie zur Schadensbeurteilung und zur Entschädigung besuchen Sie gerne die entsprechenden Seiten auf unserer Website.